Allgemein trägt der Eigentümer nach dem Grundbuch die Verantwortung für die Erfüllung der Rauchmelderpflicht, wobei diese nicht nur für bewohnte, sondern auch für unbewohnte Wohneinheiten gilt.
Bei einem Neubau gilt der Bauherr als Eigentümer des Baugrundstücks, solange es noch nicht an einen neuen Eigentümer verkauft wurde. Damit ist der Bauherr für die Einhaltung der Rauchmelderpflicht verantwortlich.
Verantwortlich für die Rauchwarnmelderpflicht bei einem Neubau ist immer der Eigentümer bei Fertigstellung des Gebäudes. Wird ein Haus von einem Bauträger gebaut, gilt das Bauunternehmen so lange als Bauherr und damit als Eigentümer, bis das Grundeigentum an den späteren Hauseigentümer verkauft worden ist. Da dies oft vor Fertigstellung des Hauses geschieht, ist in diesem Fall der neue Hausbesitzer für die Installation der Rauchmelder verantwortlich.